Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Seminar-, Coaching- und Consultingdienstleistungen der ACASTA GmbH, Wartburgstraße 15 in 10825 Berlin.

(2) Die von der ACASTA GmbH angebotenen Dienstleistungen richten sich sowohl an Gewerbebetreibende und Unternehmen, als auch an Endverbraucher.

(3) Einkaufs- und sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur durch ausdrückliche Zustimmung der ACASTA GmbH Vertragsbestandteil und insoweit sie mit den nachfolgenden Bedingungen übereinstimmen.

§2 Leistungsumfang und Leistungen

(1) Der Umfang der Seminar-, Coaching- und Consultingdienstleistungen ergibt sich aus dem Angebotsschreiben oder dem Seminarkalender nebst der dort hinterlegten Seminarbeschreibung der ACASTA GmbH. Abweichungen können durch persönliche Absprache vereinbart werden, bedürfen jedoch einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde das Leistungsumfeld wie Räume, Ausstattung und Equipment zur Verfügung und hat die ACASTA GmbH bei der Durchführung der Dienstleistungen auf eigene Kosten angemessen zu unterstützen.

(3) Die ACASTA GmbH stellt ihrerseits die entsprechenden Leistungsinhalte wie benötigte Unterlagen (gegebenenfalls zertifiziert), Zertifikate und Examen zur Verfügung.

(4) Der Leistungsort ergibt sich, je nach der vertraglichen Vereinbarung, aus dem Angebot oder dem Seminarkalender der ACASTA GmbH.

§3 Vergütung und Reisekosten

(1) Sofern eine Vergütung nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, richtet sich die Vergütung nach den auf der Website der ACASTA GmbH dargestellten Preisen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung/Angebotsannahme.

(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung.

(3) Kosten für Reise, Spesen und Hotel des Kunden oder einzelner Teilnehmer sind vom Kunden zu tragen.

(4) Bei Leistungen außerhalb Berlins regeln individuelle Vereinbarungen die Konditionen. Sollten diese nicht explizit vereinbart werden, gilt:

a) Der Kunde trägt die Reise- und Übernachtungskosten der ACASTA GmbH.
b) Dabei gilt die Geschäftsadresse der ACASTA GmbH grundsätzlich als Ausgangspunkt und Rückreiseziel, soweit nicht anders vereinbart.

§4 Zahlung und Verzug

(1) Mit dem Erhalt der Rechnung per E-Mail gilt diese als zugestellt.

(2) Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach Erhalt der Rechnung innerhalb des ausgewiesenen Zahlungsziels, spätestens aber dreißig Tage nach Zustellung der Rechnung, auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto der ACASTA GmbH zu leisten.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des §288 I,II BGB. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden gesandt wird, werden zusätzlich die entstandenen Mahngebühren berechnet.

§5 Stornierung / Veranstaltungsausfall / Reduktion

(1) Ein über die Website der ACASTA GmbH gebuchtes Seminar kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Kunden storniert werden. Bei Stornierung des Seminars bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Kunden 50% der Vergütung berechnet. Bei einer Stornierung des Seminars nach zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde im Stornofall 100% der Vergütung zu leisten.

(2) Der Kunde hat sämtliche Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass ein über die Website der ACASTA GmbH gebuchtes Seminar

a) vom Kunden storniert wird,
b) aus Gründen nicht stattfindet, die die ACASTA GmbH nicht zu vertreten hat,
c) ohne ein Verschulden der ACASTA GmbH unterbrochen oder verzögert wird oder
d)nicht wie geplant vor Ort durchgeführt werden kann.

Bei einem Leistungsausfall, den die ACASTA GmbH nicht zu vertreten hat, wird unter Ausschluss jeglicher Zahlungsansprüche des Kunden gegen die ACASTA GmbH ein neuer Leistungstermin festgelegt.

(3) Wird ein über die Website der ACASTA GmbH gebuchtes Seminar von der ACASTA GmbH storniert, werden die bereits geleisteten Zahlungen an die ACASTA GmbH im vollen Umfang an die Kunden zurückerstattet, außer die ACASTA GmbH hat die Stornierung nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche gegen die ACASTA GmbH sind ausgeschlossen.

(4) Ersatzteilnehmer für Seminare können stets bis zum Beginn eines Seminars benannt werden.

(5) Nicht in Anspruch genommene Tage, Stunden oder Plätze bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet.

(6) Sofern nicht anders vereinbart, kann der Kunde Consultingdienstleistungen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Danach hat der Kunde im Stornofall 80% der Vergütung, höchstens aber 30 Tagessätze zu leisten.

§6 Coaching und Consultingleistungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, obliegen Coaching- und Consultingleistungen der ACASTA grundsätzlich den dazu geschlossenen Verträgen.

§7 Haftung

(1) Der Kunde hat alle zum Schutz von Personen und Sachen in den von ihm bereitgestellten Räumen notwendigen Maßnahmen zu treffen und hat die ACASTA GmbH über sämtliche anzuwendenden Sicherheitsvorschriften zu unterrichten.

(2) Kommt der Kunde seiner Pflicht nicht nach, so ist die ACASTA GmbH nach angemessener Fristsetzung dazu berechtigt, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Die dadurch entstandene zeitliche Verzögerung hat der Kunde zu vertreten und ist zum Ersatz der daraus entstandenen Zusatzkosten und Schäden der ACASTA GmbH verpflichtet.

(3) Die ACASTA GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Des Weiteren haftet die ACASTA GmbH nur für fahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist jedoch auf den Wert der Seminargebühr sowie auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal aber auf EUR 5.000,00 (fünftausend) beschränkt.

(5) Sofern es sich nicht um einen Fall der uneingeschränkten Haftung des Absatzes 3 handelt, ist die Haftung für jegliche Folgeschäden ausgeschlossen.

§8 Verjährung

(1) Sämtliche Ansprüche aus Verbraucherverträgen über Seminar-, Coaching und/oder Consultingleistungen gegen die ACASTA GmbH verjähren 3 Jahre nach Beginn der Verjährungsfrist.

(2) Für Verträge zwischen Unternehmen/Gewerbebetreibenden und der ACASTA GmbH über Seminar-, Coaching und/oder Consultingleistungen gilt eine Verjährungsfrist der Ansprüche gegen die ACASTA GmbH von zwölf Monaten.

§9 Urheberrechte

(1) Bereitgestellte Seminar-, Coaching- und Consultingunterlagen sind lizenziert und für den persönlichen Gebrauch durch den Teilnehmer bestimmt. Ohne vorherige Zustimmung durch die ACASTA GmbH dürfen die Unterlagen oder Teile daraus weder kopiert, gescannt, veräußert oder an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die innerhalb eines Consultingauftrags erstellten Ergebnisse (z. B. Dokumentationen oder Analysen) sind Eigentum des Kunden.

(3) ACASTA ist eine eingetragene Marke der ACASTA GmbH. ACASTA ist eingetragener Lehranbieter (R.E.P.)® des Project Management Institute PMI®.

§10 Datenschutz

(1) Die ACASTA GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und persönlicher Belange, die durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages.

(2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und einschlägigen Gesetze. Die für die Leistungserbringung, Kontaktpflege und die Fortentwicklung des Leistungsspektrums der ACASTA GmbH notwendigen Daten werden gespeichert und ausschließlich für eigene geschäftsrelevante Zwecke verwendet.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dieser Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.

(2) Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(3) Für fehlende vertragliche Regelungen, die für die geschäftliche Zusammenarbeit unabdingbar sind, gilt der anzunehmende Parteiwille als Grundlage.

(4) Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ACASTA GmbH und dem Kunden unterliegen deutschem Recht.

(5) Als Gerichtsstand gilt grundsätzlich Berlin-Charlottenburg als vereinbart. Die ACASTA GmbH ist jedoch berechtigt, davon abzuweichen.

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